Als
sich das neue Medium Film Ende des 19ten Jahrhunderts aufmachte, den
Gesichtskreis der Menschen zu erweitern, waren schnell auch Kritiker zur
Stelle und warnten vor der grenzenlosen Befriedigung der Schaulust. Die
Sorge, das Publikum könne die Wirklichkeit mehr und mehr vergessen und sich
in Illusionswelten verlieren, ließ sogar bei Intellektuellen, wie Kurt
Tucholsky, den Ruf nach Filmzensur laut werden.
Während zu Anfang der Filmära die örtlichen Polizisten nach Gusto
während der Erstaufführung am Ort entschieden, ob Ruhe, Sicherheit und
Ordnung eingehalten wurden, erforderte die rasche Verbreitung des neuen
Mediums schon bald überregionale Lösungen.
Geburtsstunde der Vorzensur
1906 war in Deutschland die Geburtsstunde der Vorzensur. Filmproduzenten
mussten ihr Filmwerk der zentralen Polizeibehörde vorlegen und erhielten
für den Film nach genehmigter Abnahme eine Zensurkarte. Bereits 1912 gab es
in Berlin, Hamburg und München Zensurbehörden. Ab 1920 wurden alle Filme
zentral in Berlin oder München zensiert. Der Klassiker „Im Westen nichts
Neues“ von Lewis Milestone etwa wurde Ende 1930 auf diese Weise in
Deutschland verboten.
Verschärfung des Zensurgesetzes
1934 wurde das Zensurgesetz unter den Nazis verschärft und erlaubte das
Verbot eines Filmes zu jedem Zeitpunkt, auch wenn der Film bereits
erfolgreich mit Zensurkarte in den Kinos lief. Natürlich war die Zensur
keine deutsche Erfindung, es gab und gibt sie in vielen Ländern.
Insbesondere totalitäre Regime nahmen bereits in der Entstehungsphase von
Filmen massiv Einfluss auf die Inhalte. Historische
Zensurprotokolle hat das Deutsche Filminstitut online gestellt.
Nach 1945 verboten die Alliierten sämtliche deutschen Filme und gaben
nach eingehender Prüfung einige als harmlos eingestufte Titel frei.
Verbot der Zensur
Das Grundgesetz der neu gegründeten Bundesrepublik verbot die Zensur.
Gleichzeitig wurde 1949 jedoch die „Freiwillige
Selbstkontrolle“ (FSK), mit Sitz im Wiesbadener Schloss Biebrich, ins
Leben gerufen, die bis heute die Altersfreigabe von Filmen im Kino regelt.
Die Idee der Verbände der Filmwirtschaft war es, jede Art von
nationalsozialistischen Relikten aus den Kinos fernzuhalten, den Jugendschutz
bundeseinheitlich zu gewährleisten und auf diese Weise das Eingreifen des
Staates überflüssig zu machen. Die unterschiedlichen Einstufungen lauten:
„freigegeben ab 6 Jahren“, „ab 12 Jahren“, „ab 16 Jahren“ und
(bis 1972) „ab 18 Jahren“. Die wichtigste Aufgabe der FSK ist zu
verhindern, dass Kinder durch Filme psychischen Schaden erleiden.
Problematisch ist, dass jeder Film, der nicht der FSK vorgelegt wurde
(z. B. aus finanziellen Gründen) automatisch als Erwachsenenfilm gilt.
Auf diese Weise können selbst nachgewiesene Kinderfilme nicht öffentlich
für Kinder aufgeführt werden.
Zensur hat viele Gesichter, unterschiedliche Anfänge und Auswirkungen. Im
Grunde beginnt sie natürlich in den Köpfen der Schöpfer von Filmwerken,
bei den Autoren, den Regisseuren, den Produzenten. Ihr Verständnis von
erfolgversprechenden Faktoren, ihr Wissen um die Grenzen der Altersfreigaben
und lokale Empfindlichkeiten haben bereits bevor ein einziger Meter Film
belichtet ist gravierenden Einfluss auf das Filmwerk. Das Wissen um die
Zensur bereits fertiggestellter Filme hat immer auch Rückwirkungen auf die
künftigen Produktionen.
In Deutschland prüft die FSK auch die Freigabe von Videokassetten, DVDs
oder anderen Filmträgern nach dem so genannten „Gesetz zum Schutze der
Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)“. Was das Fernsehen angeht, so
dürfen Filme, die nur für Erwachsene freigegeben sind, nur zwischen 23:00
und 6:00 Uhr ausgestrahlt werden. Über Ausnahmen entscheiden die
Landesmedienanstalten unter Berücksichtigung der FSK sowie der von den
privaten Rundfunksendern geschaffene „Freiwillige
Selbstkontrolle Fernsehen“ (FSF).
Darüber hinaus gibt es die BPjS, die Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Schriften, welche allerdings nicht von selbst,
sondern nur auf Antrag tätig wird. Sie prüft eingereichte
Indizierungsanträge (Gremium aus Pädagogen, Kirchenvertretern, Vertretern
der Filmverbände) und indiziert die Filme nach Prüfung. Die Indizierung
bedeutet: Ein Film darf nicht an öffentlich zugänglichen Orten ausgestellt,
gezeigt oder beworben werden. Neben den üblichen Verdächtigen sind
sinnvollerweise auch rechtsgerichtete Inhalte im Visier der
Bundesprüfstelle. Die so genannte BPjS-Liste, auf der sich übrigens auch
zigfach ausgestrahlte Schwachsinns-Schinken wie die „Schulmädchenreporte“
oder „Liebesgrüße aus der Lederhose“ finden, war längere Zeit auch
online zugänglich.
Nur in Videotheken und Kinos, die Jugendlichen keinen Zutritt gewähren,
darf der Film gezeigt oder angeboten werden. Diese Indizierung trifft für
alle Pornofilme und zahlreiche Horror-, Action- und Easternfilme zu.
In den USA etwa wurden durch die Zensurbehörde
(MPAA) zahlreiche Filme, die in Europa für Jugendliche freigegeben
wurden, als XX oder – wie es seit einigen Jahren heißt – NC-17
eingestuft und damit von einer breiten Kinoverwertung ausgenommen. Während
Gewaltszenen oder sogar Splatterfilme den Amerikanern weniger Kopfzerbrechen
bereiten, haben sie stets hochsensible Antennen für jede Art der
körperlichen Liebe, gemeinhin auch SEX genannt. Filmwerke wie Bertoluccis
„Letzter Tango in Paris“ wurden in den USA mit diesem Prädikat belegt
oder heftig verstümmelt. „Das Fenster zum Hof“ oder „Uhrwerk Orange“
mussten unter dem Druck der Zensoren für die US-Distribution geschnitten
werden.
Da die großen US-Verleihe auf eine möglichst breite Verwertbarkeit
abzielen, haben sie auch keine Probleme damit, Filme mit bis zu 100
Kürzungen zu verstümmeln, um wenigstens ein R-Rating (Kinder bis 12 nur in
Begleitung Erwachsener) zu bekommen. In neuerer Zeit wurden auch moderne
Compositing-Programme genutzt, um etwa Stanley Kubriks „Eyes Wide Shut“
amerikatauglich zu machen.
In Deutschland ist Sex eher toleriert, hier ist die Zensurschwelle dafür
bei Gewaltdarstellung niedriger angesetzt. Insbesondere die Privatsender
greifen gerne ungeniert zur Schere, um Filme, die im Kino klaren
Altersvorgaben unterliegen, doch noch per Ausnahmegenehmigung ins
Hauptprogramm (Primetime) zu drücken.
Was die Zensoren bei ihrem Bemühen allerdings nicht verhindern können:
Viele, selbst wirklich schlecht gemachte, überflüssige Filme, erhalten
durch das Verbot eine unverdiente Attraktivität. Diverse Websites
beschäftigen sich mit nichts anderem als Kürzungen oder Verboten.
Es gibt mit Sicherheit Bedarf, vor allem Minderjährige vor bestimmten
Inhalten zu schützen. Gewaltverherrlichung, Menschenverachtung oder
Pornografie sind einfach ungeeignet für kindliche Wahrnehmung. Und dass auch
so manche Erwachsenen damit ihre Schwierigkeiten haben, zeigen die Aussetzer
diverser Amokschützen.
Die Bannung von dumpfsinnigen oder schmuddeligen Streifen aus dem
öffentlichen Fernsehen ist sicherlich sinnvoll. Schließlich läuft schon
genug Unsinn über die Bildschirme. Auch im Kino ist ein Schutz von Kindern
und Jugendlichen wichtig. Ob aber Automatismen, die selbst Kinderfilme, die
nicht der FSK vorgelegt wurden (so etwas kostet ca. 2.000 bis 2.500 Euro) zu
Erwachsenenfilmen stempeln, sinnvoll sind, bleibt dahingestellt.
Kino hat, wie die meisten Kunstformen, stets auch mit Tabubrüchen
gearbeitet. Dali, Bunuel, sie alle wollten visuelle und moralische Grenzen
erweitern. Wovor soll das Publikum geschützt werden? Welches sind die
heutigen Tabus? Sind Filme in denen z. B. Suizid oder Sterbehilfe nicht
moralisch geächtet werden, bereits zensurbedürftig?
Die Verstümmelung von anerkannten Werken der Filmkunst, je nach lokalen
Eigenheiten, hat schon viele Filme einen Teil ihrer Gestalt gekostet. Auch
die Zensur im Vorfeld, in den Herzen der Autoren und Regisseure, hat dazu
beigetragen, Film immer mehr zur Ware werden zu lassen.